Das Produktteam schickt der Rechtsabteilung die Frage, welche Pflichten zur digitalen Zugänglichkeit gelten, und bekommt Fragen zurück: Welche Angebote, welche Nutzenden, welche Prüfungen? Die Rechtsabteilung braucht Angaben, die nur das Produktteam hat. Die folgende Liste sammelt sie. Sie lässt sich ohne juristisches Vorwissen abarbeiten und liefert am Ende eine Arbeitsgrundlage für die Rechtsabteilung und eine Prioritätenliste für Ihr Team.
Einordnung
Regelwerke wie das BFSG, die BITV oder die WCAG knüpfen an Angebote, Nutzungssituationen und Verantwortlichkeiten an. Ob und wie das für Ihr Angebot gilt, klärt die Rechtsabteilung. Sie kann das erst, wenn dokumentiert ist, was zu beurteilen ist. Wir gliedern die Bestandsaufnahme deshalb nach dem Nutzungskontext nach ISO 9241-210, also nach Nutzergruppen, Aufgaben, Betriebsmitteln und Umgebung. Assistive Technologien wie Screenreader, Vergrößerung und Sprachsteuerung gehören zu den Betriebsmitteln.
Gehen Sie die Fragen im Team durch, mit den Personen, die die Angebote verantworten. Jede Frage hat eine Begründung, damit Sie im Termin erklären können, warum die Angabe gebraucht wird. Wer die Antwort nicht kennt, notiert einen offenen Punkt. Ein offener Punkt lässt sich später klären; eine geschätzte Antwort verfälscht die Prioritäten. Aus unseren Bestandsaufnahmen wissen wir, dass die Liste der Angebote beim ersten Durchgang selten vollständig ist. Planen Sie einen zweiten Durchgang ein, nachdem die Fachbereiche gefragt wurden.
Prüffragen zum Bestand
Welche digitalen Angebote gibt es, mit Name, Zweck und verantwortlicher Rolle? Die Rechtsabteilung beurteilt Angebote, keine Organisation im Ganzen; die Liste ist der Prüfgegenstand. Erhoben ist sie, wenn je Angebot eine Person benannt ist, die den Eintrag bestätigt hat.
Welche Dokumente erzeugt die Organisation, und über welche Kanäle gehen sie hinaus? E-Mails, PDFs, Formulare, Bescheide und Policen werden häufig vergessen, weil sie aus Output-Management und Vorlagen entstehen und kein Produktteam sie verantwortet. Fragen Sie die Stelle, die die Vorlagen pflegt.
Welche Komponenten stammen von Dritten? Eingebettete Chat-Widgets, Bezahlstrecken, Kartenansichten und Dokumentbetrachter bedienen Nutzende als Teil des Angebots, gleich wer sie liefert. Eine Liste aus Einkauf oder Architektur zeigt, ob die Angabe erhoben oder aus dem Gedächtnis ergänzt ist.
Welche Verträge, Abnahmen und Anforderungsdokumente enthalten bereits Aussagen zur Zugänglichkeit? Diese Stellen zeigen, was die Organisation Lieferanten und Kunden schon zugesagt hat. Notieren Sie je Fundstelle Dokument und Abschnitt.
Prüffragen zum Nutzungskontext
Wer bedient die Angebote, in welcher Situation und mit welchem Ziel? Die Nutzergruppen nach ISO 9241-210 sind der Maßstab, an dem sich Zugänglichkeit messen lässt. Erhoben ist die Angabe, wenn sie eine Quelle nennt: Beobachtung, Interview, Support-Daten. Ohne Quelle ist sie eine Annahme und wird so gekennzeichnet.
Welche assistiven Technologien kommen im Nutzungskontext vor? Screenreader, Vergrößerung, Sprachsteuerung, Schaltersteuerung und Braillezeile stellen unterschiedliche Anforderungen an dieselbe Oberfläche. Fehlt jede Angabe dazu, ist das ein offener Punkt für die Erhebung.
Welche Aufgaben müssen zu Ende geführt werden können, ohne dass eine andere Person eingreift? Vertragsabschluss, Adressänderung, Widerspruch und Zahlung sind Kandidaten; machen Sie die Liste je Angebot vollständig.
Welche Beschwerden, Anfragen oder Hinweise zur Bedienbarkeit liegen bereits vor? Sie zeigen, wo Nutzende heute scheitern, und sind die erste Priorität für eine Prüfung. Fragen Sie Support und Kundenservice nach den Tickets.
Prüffragen zu vorhandenen Prüfungen
Welche Prüfungen sind dokumentiert, mit Umfang, Methode, Datum und Version des geprüften Stands? Ein Prüfergebnis gilt für einen Umfang zu einem Zeitpunkt; ohne diese Angaben lässt es sich nicht einordnen. Eine Prüfung, von der jemand berichtet, ohne dass ein Dokument vorliegt, zählt als nicht dokumentiert.
Welche dieser Prüfungen waren automatisiert, welche eine Expert Evaluation, also eine Prüfung durch Fachleute gegen Kriterien, und welche ein Test mit Nutzenden assistiver Technologien? Die drei Prüfebenen beantworten verschiedene Fragen, und nur die dritte zeigt, ob eine Aufgabe zu Ende geführt wird.
Welche Befunde aus diesen Prüfungen sind offen, und wer verantwortet die Behebung? Offene Befunde ohne Zuständigkeit bleiben offen. Erkennbar an einem Eintrag im Backlog oder Ticketsystem mit Namen.
Prüffragen zur Zuständigkeit
Wer entscheidet je Angebot über Änderungen, und wer nimmt sie ab? Zugänglichkeit bleibt im Produkt, wenn eine Rolle sie in der Abnahme prüft. Steht die Rolle in keiner Abnahmecheckliste, ist der Punkt offen.
Wer im Haus beantwortet Rechtsfragen, und in welcher Form erwartet diese Stelle die Angaben? Fragen Sie das vor der Übergabe; die Rechtsabteilung arbeitet mit einer strukturierten Liste schneller als mit einer Sammlung von E-Mails.
Was ohne die Angaben fehlt
Ohne die Liste der Angebote fehlt der Prüfgegenstand, und die Rechtsabteilung beurteilt eine Organisation statt einzelner Angebote. Ohne den Nutzungskontext fehlt der Maßstab, und Prüfungen messen Regelkonformität statt Bedienbarkeit. Ohne die dokumentierten Prüfungen fehlt der Ausgangswert, und jede spätere Messung steht ohne Vergleich da. Ohne die Zuständigkeiten fehlt die Stelle, die Befunde behebt.
Wenn Sie die Liste vollständig beantwortet haben, liegt vor: eine Liste der Angebote mit Verantwortlichen, eine Beschreibung des Nutzungskontexts mit gekennzeichneten Annahmen, eine Übersicht der dokumentierten Prüfungen und offenen Befunde und die Zuständigkeiten je Angebot. Damit können Sie priorisieren: zuerst die Angebote mit Beschwerden, dann die Aufgaben, die ohne Eingriff einer anderen Person zu Ende geführt werden müssen, dann der Rest. Diese Reihenfolge lässt sich beauftragen, während die Rechtsfrage noch bearbeitet wird.
