Ein Prüfbericht zur Zugänglichkeit ist so viel wert wie die Angaben, die seine Aussage eingrenzen. Prüfumfang, Methode, eingesetzte assistive Technologien mit Version, Testdatum, Befunde mit Schweregrad und offene Punkte machen einen Bericht lesbar und eine spätere Wiederholungsmessung vergleichbar. Diese Checkliste begründet jede Angabe.
Einordnung
Ein Prüfergebnis gilt für einen Umfang zu einem Zeitpunkt. Wer den Bericht später liest, sei es das Management, die Rechtsabteilung oder das Team, das die Nachprüfung durchführt, muss aus dem Dokument selbst erkennen können, was geprüft wurde und was nicht. Die Angaben unten folgen der Berichtsstruktur, die wir für Usability-Tests und Expert Evaluations nach ISO 9241-11 und ISO 9241-210 verwenden. Sie gelten für automatisierte Prüfungen, Expert Evaluations und Tests mit Nutzenden assistiver Technologien gleichermaßen.
Angaben zum Prüfgegenstand
Prüfumfang mit Angeboten, Seiten oder Dokumenttypen und geprüften Aufgaben. Ohne den Umfang lässt sich ein Befund keinem Teil des Angebots zuordnen, und niemand weiß, was außerhalb der Prüfung lag.
Geprüfter Stand mit Version, Release oder Vorlagenstand und Datum des Stands. Ein Angebot ändert sich mit jedem Release; der Bericht muss sagen, welchen Stand er beschreibt.
Nutzungssituationen, die der Prüfung zugrunde lagen, je mit Nutzergruppe, Aufgabe und erwartetem Ergebnis. Sie sind der Maßstab, an dem Effektivität nach ISO 9241-11 gemessen wurde.
Angaben zur Methode
Prüfebene je Befundquelle: automatisierte Prüfung, Expert Evaluation oder Test mit Nutzenden assistiver Technologien. Die drei Ebenen beantworten verschiedene Fragen; ein Befund aus der Werkzeugprüfung sagt etwas anderes als ein Abbruch im Test.
Eingesetzte Werkzeuge mit Version bei der automatisierten Prüfung. Werkzeuge ändern ihre Regeln; die Version macht das Ergebnis reproduzierbar.
Eingesetzte assistive Technologien mit Version, Betriebssystem und Browser je Sitzung. Eine Sprachausgabe verhält sich je Version und Browser unterschiedlich; ohne diese Angabe ist ein Befund nicht nachstellbar.
Individuelle Einstellungen der Teilnehmenden, soweit erhoben: Sprechgeschwindigkeit, Vergrößerungsfaktor, Kontrastmodus. Sie erklären, warum ein Befund bei einer Person auftrat und bei einer anderen nicht.
Anzahl und Zusammensetzung der Sitzungen nach Technologie und Erfahrung der Teilnehmenden. Ohne diese Angabe bleibt offen, für welche Nutzergruppen der Bericht eine Aussage macht.
Moderationsform, Ort und Setup: Teilnahme aus der eigenen Umgebung oder im Labor, Aufzeichnung von Bildschirm und Sprachausgabe, Live-Beobachtung durch das Kundenteam. Das Setup beeinflusst, was beobachtbar war.
Angaben zu den Befunden
Jeder Befund mit Nutzungssituation, Schritt, beobachtetem Verhalten und erwartetem Verhalten. Ein Befund ohne Beobachtung ist eine Vermutung; die Beschreibung muss für die Entwicklung nachstellbar sein.
Schweregrad je Befund nach einer im Bericht erklärten Skala: blockierend, Umweg mit hohem Aufwand, Orientierungsverlust, unstimmige Ansage. Die Skala macht Befunde priorisierbar und über Berichte hinweg vergleichbar.
Häufigkeit je Befund: bei wie vielen Sitzungen er auftrat und mit welchen Technologien. Ein Befund, der bei jeder Screenreader-Sitzung auftritt, ist anders zu bewerten als einer, der einmal vorkam.
Zuordnung je Befund zu einer verantwortlichen Stelle, soweit bekannt: Komponente, Lieferant, Integrationsteam, Vorlagenpflege. Ein Befund ohne Adresse bleibt offen.
Nachweis zu jedem Befund als Verweis auf Aufzeichnung und Zeitstempel. Wer den Befund nicht gesehen hat, kann ihn so nachvollziehen.
Angaben zu Grenzen und offenen Punkten
Was außerhalb des Prüfumfangs lag und warum. Diese Angabe verhindert, dass der Bericht als Aussage über das gesamte Angebot gelesen wird.
Befunde ohne Empfehlung oder ohne kurzfristige Lösung, gekennzeichnet als offen. Sie gehören in die Priorisierung und nicht in die Fußnote.
Hinweis, dass der Bericht keine Aussage zur Rechtslage trifft. Ob und wie BFSG, BITV oder andere Regelwerke für die geprüften Angebote gelten, klärt die Rechtsabteilung.
Empfehlung für die Nachprüfung: dieselben Aufgaben, dieselben Technologien, Zeitpunkt nach der Korrektur. Die Nachprüfung zeigt, ob die Korrektur bei den Nutzenden angekommen ist.
Was ohne die Angaben fehlt
Ohne Prüfumfang und Stand lässt sich der Bericht keiner Version zuordnen, und die Nachprüfung misst gegen einen unbekannten Ausgangswert. Ohne Technologien und Versionen lässt sich kein Befund nachstellen, und die Entwicklung arbeitet an Vermutungen. Ohne Schweregrade lässt sich nicht priorisieren, und blockierende Befunde stehen neben kosmetischen. Ohne die Grenzen liest das Management den Bericht als Freigabe, die er nicht ist. Mit allen Angaben ist ein Bericht ein Ausgangswert, gegen den sich jede spätere Messung vergleichen lässt.
