Nach der Prüfung mit Nutzenden assistiver Technologien werden Vorlagen korrigiert. Ob die Korrektur bei den Nutzenden angekommen ist, zeigt erst die Nachprüfung: dieselben Aufgaben, dieselben Technologien, Vergleich mit den Befunden der ersten Prüfung. Der Beitrag beschreibt den Ablauf und die Dokumentation, die daraus für Aufsicht und Management entsteht.
Ausgangslage
Ein Befundbericht liegt vor, die Vorlagen sind überarbeitet, das Ticket ist geschlossen. In vielen Häusern endet die Arbeit an dieser Stelle, weil die Korrektur als erledigt gilt, sobald sie eingebaut ist. Aus unseren Projekten kennen wir drei Gründe, warum das zu früh ist. Eine Korrektur kann an der falschen Stelle sitzen, etwa in der Druckvorlage statt in der Vorlage für das Portal-PDF. Eine Korrektur kann den Befund beheben und einen neuen erzeugen, etwa wenn eine ergänzte Tabellenstruktur die Lesereihenfolge an anderer Stelle ändert. Und eine Korrektur kann im Ausgabesystem verloren gehen, wenn der Konverter Tags entfernt, die in der Vorlage vorhanden sind. Keiner dieser Fälle wird sichtbar, solange niemand das fertige Dokument mit Screenreader, Vergrößerung und Sprachsteuerung bearbeitet.
Dieselben Aufgaben
Die Nachprüfung verwendet den Aufgabenplan der ersten Prüfung ohne Änderung. Wer die Aufgaben anpasst, prüft etwas anderes und kann die Ergebnisse nicht vergleichen. Die Dokumente werden aus dem Kanal entnommen, in dem sie Kundinnen und Kunden erreichen: aus dem Portal, aus dem Versandsystem, aus der Digitalpost. Ein Export aus dem Vorlagensystem reicht nicht, weil der Ausgabeweg Teil des Prüfgegenstands ist.
Dieselben Technologien
Geprüft wird mit denselben Technologien wie in der ersten Prüfung, also mit Screenreader, Vergrößerung und Sprachsteuerung, und wo möglich mit denselben Teilnehmenden. Sie kennen die Aufgabe, den Umweg vom ersten Mal und merken, ob er entfallen ist. Wo dieselben Personen nicht verfügbar sind, rekrutieren wir Teilnehmende mit demselben Technologieprofil aus dem Panel. Ihr Team beobachtet die Sitzungen live, so wie beim ersten Mal. Vor jeder Sitzung läuft die Werkzeugprüfung erneut, damit technische Befunde von den beobachteten getrennt bleiben und der Vergleich mit der ersten Prüfung auf beiden Ebenen möglich ist.
Vergleich der Befunde
Jeder Befund aus der ersten Prüfung erhält in der Nachprüfung einen Status: behoben, teilweise behoben, unverändert oder verschoben, wenn der Mangel an anderer Stelle wieder auftritt. Neue Befunde, die es in der ersten Prüfung nicht gab, werden gesondert ausgewiesen, weil sie meist Folge der Korrektur sind. Der Schweregrad wird nach derselben Kalibrierung vergeben wie im ersten Bericht, damit die Verteilung vergleichbar bleibt. Am Ende steht eine Tabelle mit allen Befunden, ihrem Status und dem Nachweis aus der Sitzung: Zeitstempel in der Aufzeichnung, beobachtetes Verhalten, Aussage der teilnehmenden Person.
Dokumentation für Aufsicht und Management
Die Nachprüfung erzeugt das Dokument, das in der Freigabe und gegenüber der Aufsicht gebraucht wird: Was wurde beanstandet, was wurde geändert, was wurde erneut geprüft, und mit welchem Ergebnis. Das Protokoll nennt Dokumenttyp, Kanal, Aufgaben, Technologien, Datum der beiden Prüfungen und je Befund den Status. Es enthält keine Rechtsauskunft und keine Konformitätsaussage. Ob und wie das BFSG für Ihr Angebot gilt und welche Nachweise die Aufsicht erwartet, klärt die Rechtsabteilung; das Protokoll liefert die Beobachtung dazu.
Für das Management beantwortet das Protokoll eine andere Frage: ob die Investition in die Korrektur bei den Nutzenden angekommen ist. Ein Befund mit Status „behoben" ist eine dokumentierte Wirkung. Ein Befund mit Status „unverändert" ist eine Information über den Umsetzungsprozess, die ohne Nachprüfung niemand hätte.
Ein Projekt als Beispiel
Für einen Telekommunikationsanbieter haben wir E-Mails, PDFs und Formulare mit Nutzenden von Screenreadern, Vergrößerung und Sprachsteuerung geprüft und nach der Korrektur mit denselben Aufgaben nachgeprüft. Die Nachprüfung hat die Umsetzung bestätigt.
Grenzen
Die Nachprüfung gilt für die geprüften Dokumenttypen und Kanäle. Sie trifft keine Aussage über Vorlagen, die nicht in der ersten Prüfung waren. Sie ist eine Momentaufnahme: Mit der nächsten Vorlagenänderung oder dem nächsten Systemwechsel entsteht neuer Prüfbedarf, siehe `pruefrhythmus-je-release`. Und sie ersetzt nicht die Werkzeugprüfung, die weiterhin vor jeder Sitzung läuft und ihre eigenen Befunde liefert.
Was danach vorliegt
Nach der Nachprüfung liegen vor: die Befundtabelle mit Status je Befund, die Aufzeichnungen der Sitzungen als Nachweis, ein Protokoll für Freigabe, Management und Aufsicht sowie eine Liste der Befunde, die in die nächste Korrekturrunde gehen. Ihr Team kennt danach den Ablauf und setzt die Nachprüfung bei der nächsten Änderung selbst an. Ihr Team kann es danach selbst.
