Im klassischen Prozess entscheidet die Formulierung im Lastenheft darüber, ob Gebrauchstauglichkeit bei der Abnahme prüfbar ist. Der Beitrag zeigt, an welcher Stelle im Lastenheft der Nutzungskontext beschrieben wird, wie Nutzungsanforderungen in die vorhandene Struktur eingehen und welche Formulierungen im Abnahmefall geprüft werden können. Er richtet sich an Fachbereiche und Einkauf in Organisationen mit klassischem Vorgehen.
Voraussetzungen
Ein Lastenheft beschreibt, was ein Auftragnehmer liefern soll. Damit Gebrauchstauglichkeit darin prüfbar wird, müssen vor dem Schreiben zwei Dinge vorliegen: eine Beschreibung des Nutzungskontexts (wer arbeitet mit dem System, welche Aufgaben, unter welchen Bedingungen) und dokumentierte Nutzungsanforderungen nach ISO 9241-210, jede mit Quelle. Wenn beides fehlt, lässt sich das Lastenheft trotzdem schreiben, aber die Anforderungen an Gebrauchstauglichkeit bleiben dann Absichtserklärungen, die kein Abnahmetest prüfen kann.
Die zweite Voraussetzung ist die Struktur des vorhandenen Lastenhefts. Wir arbeiten in der Vorlage, die Ihre Organisation benutzt, und legen kein zweites Dokument daneben. Die Schritte unten nennen die üblichen Abschnitte; die Bezeichnungen in Ihrer Vorlage können abweichen.
Schritt 1: Den Nutzungskontext im Abschnitt „Ausgangssituation" beschreiben
Die meisten Lastenhefte beginnen mit einer Beschreibung der Ausgangssituation oder des Ist-Zustands. Dort gehört der Nutzungskontext hin: die Nutzergruppen mit ihren Aufgaben, die Häufigkeit und die Bedingungen, unter denen die Aufgaben erledigt werden, und die Werkzeuge, die heute benutzt werden. Warum: Der Auftragnehmer kann Anforderungen an Gebrauchstauglichkeit nur erfüllen, wenn er weiß, für wen und für welche Situation. Ergebnis: ein Abschnitt, der je Nutzergruppe die Aufgaben und Bedingungen benennt und auf die Erhebung verweist.
Musterformulierung: „Das System wird von Sachbearbeitenden in der Antragsbearbeitung genutzt. Die Aufgabe ‚Antrag prüfen und entscheiden' wird mehrfach täglich erledigt, häufig mit Unterbrechungen durch Telefonate. Die Nutzergruppe umfasst erfahrene Kräfte und Neueinsteiger in der Einarbeitung. Grundlage: Kontextanalyse vom [Datum], Anhang A."
Schritt 2: Nutzungsanforderungen als eigene Anforderungsklasse führen
Lastenhefte gliedern Anforderungen in Klassen: funktional, nicht-funktional, Schnittstellen, Betrieb. Nutzungsanforderungen bekommen eine eigene Klasse mit eigener Nummerierung, zum Beispiel „NA-01". Warum: In der Klasse „nicht-funktional" gehen sie zwischen Antwortzeiten und Verfügbarkeit unter, und bei der Abnahme prüft sie niemand. Eine eigene Klasse hat einen eigenen Abschnitt im Abnahmeplan. Ergebnis: eine nummerierte Liste der Nutzungsanforderungen mit Verweis auf die Quelle je Anforderung.
Musterformulierung: „NA-03: Sachbearbeitende müssen einen Antrag anlegen können, bevor alle Angaben vorliegen, und fehlende Angaben nachtragen können. Quelle: Hospitation H-2, Aufgabe ‚Antrag anlegen'."
Schritt 3: Je Nutzungsanforderung ein Abnahmekriterium formulieren
Zu jeder Nutzungsanforderung gehört ein Kriterium, das bei der Abnahme mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Das Kriterium nennt die Nutzergruppe, die Aufgabe, die Bedingung und den Endzustand. Warum: „Das System muss benutzerfreundlich sein" ist keine prüfbare Aussage; der Auftragnehmer kann sie in jedem Fall als erfüllt ansehen. Ergebnis: je Nutzungsanforderung ein Kriterium, das im Abnahmetest angewendet wird.
Musterformulierung: „Abnahmekriterium zu NA-03: Im Abnahmetest legen Teilnehmende aus der Nutzergruppe einen Antrag ohne die Angabe X an und tragen X später nach. Das Kriterium ist erfüllt, wenn die Aufgabe von den Teilnehmenden vollständig abgeschlossen wird, ohne Hilfe durch die Testleitung."
Die Kategorien für solche Kriterien liefert ISO 9241-11 mit Effektivität, Effizienz und Zufriedenstellung. Wie sich daraus Messverfahren ableiten, beschreibt der Beitrag „Abnahmekriterien nach ISO 9241-11".
Schritt 4: Das Prüfverfahren im Abschnitt „Abnahme" festlegen
Das Lastenheft legt fest, wie abgenommen wird. Für die Klasse der Nutzungsanforderungen steht dort: Usability-Test mit Teilnehmenden aus den beschriebenen Nutzergruppen, Aufgaben aus dem Nutzungskontext, Zeitpunkt im Projekt, Berichtsformat. Warum: Ohne diese Festlegung wird die Abnahme zum Funktionstest durch den Auftragnehmer. Ergebnis: ein Absatz im Abnahmeabschnitt, der das Verfahren für die Klasse NA benennt.
Musterformulierung: „Die Anforderungen der Klasse NA werden in einem moderierten Usability-Test mit Teilnehmenden aus den in Abschnitt 2 beschriebenen Nutzergruppen geprüft. Der Test findet vor der Abnahme an einem Stand statt, der dem Auslieferungsstand entspricht. Der Bericht enthält je Anforderung das Ergebnis des Abnahmekriteriums und die beobachteten Abweichungen."
Schritt 5: Zuständigkeit für die Pflege benennen
Anforderungen ändern sich im Projektverlauf. Das Lastenheft benennt eine Rolle, die die Klasse NA pflegt und bei Änderungen die Quelle aktualisiert. Warum: Ohne Zuständigkeit veralten die Anforderungen bis zur Abnahme, und der Abnahmetest prüft gegen einen Stand, den niemand mehr vertritt. Ergebnis: ein Satz im Abschnitt zur Projektorganisation.
Typische Fehler
Gebrauchstauglichkeit als einzelne Anforderung formulieren („Das System ist gebrauchstauglich nach ISO 9241") statt als Klasse mit prüfbaren Einzelanforderungen. Den Nutzungskontext weglassen, weil er keine Anforderung ist; ohne ihn weiß der Auftragnehmer nicht, mit wem getestet wird. Abnahmekriterien ohne Nutzergruppe und Bedingung, die der Auftragnehmer selbst am Testsystem abhakt. Das Prüfverfahren offen lassen und bei der Abnahme darüber streiten.
Ergebnis
Nach den fünf Schritten enthält das Lastenheft den Nutzungskontext in der Ausgangssituation, eine eigene Klasse Nutzungsanforderungen mit Quelle je Anforderung, je Anforderung ein prüfbares Abnahmekriterium, ein festgelegtes Prüfverfahren und eine benannte Zuständigkeit. Bei der Abnahme lässt sich damit für jede Nutzungsanforderung sagen, ob sie erfüllt ist, und der Auftragnehmer wusste vom ersten Tag an, woran geprüft wird.
